Datenschutz 29. Juni 2026 4 Min. Lesezeit

Datenschutz-Beschwerden steigen um 90 Prozent: Was KI-Texte für kleine Websites bedeuten

Die Datenschutz-Beschwerden sind 2026 um 90 Prozent gestiegen — Hauptgrund laut Behörde: KI-generierte Texte. Was der Trend und ein neues Münchner Urteil für kleine Websites bedeuten, und drei Dinge, die Sie diese Woche prüfen sollten.

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Abstrakte Illustration: helle Dokumente in einer goldenen Schutzschild-Kontur auf dunkelblauem Hintergrund.

Viele Selbstständige hofften zuletzt, der Datenschutz werde 2026 endlich entspannter. Es passiert das Gegenteil. Ende Juni 2026 meldete der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Tobias Keber, einen Anstieg der Beschwerden um 90 Prozent auf über 7.600 Fälle. Als Hauptgrund nennt die Behörde die Zunahme KI-generierter Texte. Für kleine Betriebe steckt darin eine doppelte Botschaft — und keine davon ist gemütlich.

+90%
mehr Beschwerden in Baden-Württemberg
7.600
Fälle in einem Bundesland
48%
geprüfter Websites mit Consent-Fehlern

Warum steigen die Beschwerden gerade jetzt?

Eine Datenschutzbeschwerde war früher mit Aufwand verbunden. Man musste die Rechtslage kennen, Paragraphen zitieren, ein halbwegs sauberes Schreiben aufsetzen. Genau diese Hürde ist gefallen. Heute tippt ein verärgerter Kunde oder ein Mitbewerber zwei Sätze in ein KI-Tool und bekommt eine formvollendete Beschwerde mit korrekten Artikel-Verweisen zurück — in zwei Minuten, kostenlos.

Das erklärt, warum die Aufsichtsbehörde ausgerechnet die KI-Texte als treibenden Faktor nennt. Die Konsequenz für Sie ist unangenehm einfach: Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand Ihre Website meldet, ist nicht ein bisschen gestiegen. Sie hat sich in einem Jahr fast verdoppelt. Wer früher dachte „so genau schaut bei mir keiner hin“, sollte diese Annahme streichen.

Gerichte machen Sie für KI-Ausgaben verantwortlich

Wie ernst die Gerichte das nehmen, zeigt ein Urteil des Landgerichts München I vom 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869/26), das jeden betrifft, der KI auf seiner Seite einsetzt. Das Gericht untersagte Google, in seinen KI-Übersichten Falschaussagen über zwei Münchner Verlage auszuspielen. Der Kern der Entscheidung: Google haftet vollumfänglich für den generierten Text — es handelt sich um eigene Informationen, nicht um durchgeleitete fremde Inhalte. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.

Übersetzt auf Ihren Betrieb heißt das: „Das hat die KI geschrieben“ ist keine Ausrede. Wenn auf Ihrer Seite ein KI-generierter „Über uns“-Text eine erfundene Auszeichnung behauptet, eine Leistungsbeschreibung falsche Versprechen macht oder ein automatisch erzeugter Blogbeitrag einen Wettbewerber herabsetzt, dann verantworten Sie das. Nicht das Tool.

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Physiotherapie lässt sich Leistungstexte von einer KI schreiben. Das Tool formuliert flüssig, ergänzt aber beiläufig „wissenschaftlich belegte Heilungsquote von 95 Prozent“ — eine Zahl, die es frei erfunden hat. So ein Satz ist gleich doppelt heikel: Er ist wettbewerbsrechtlich angreifbar und im Gesundheitsbereich besonders streng reguliert. Niemand in der Praxis hat ihn geschrieben, trotzdem steht die Praxis dafür gerade. Genau solche beiläufig erfundenen Fakten rutschen durch, wenn ein Text nur kurz überflogen statt geprüft wird.

◆ Tipp

Behandeln Sie jeden KI-Text wie den Entwurf einer Aushilfe: brauchbar als Rohmaterial, aber nie ungelesen veröffentlicht. Prüfen Sie vor allem konkrete Behauptungen — Zahlen, Namen, Auszeichnungen, Aussagen über andere. Genau dort erfindet die KI am liebsten.

Was bedeutet das konkret für Ihre Website?

Die Lage trifft Sie an zwei Fronten. Erstens muss jeder Text, den Sie mit KI erstellen, sachlich richtig und rechtlich sauber sein. Zweitens muss Ihre Seite einer Beschwerde standhalten — denn die Hürde, gemeldet zu werden, ist eben weggebrochen.

Die zweite Front ist die unterschätzte. Eine Analyse von 250 stark frequentierten Websites aus dem Juni 2026 zeigt: 48 Prozent wiesen Fehler bei der Einbindung der Einwilligung auf, und 90 Prozent bestanden mindestens einen Datenschutztest nicht. Der häufigste Mangel: Klickt jemand auf „Ablehnen“, wird diese Entscheidung technisch gar nicht sauber umgesetzt — es laden trotzdem Tracking-Skripte. Wenn schon große, gut betreute Seiten so schlecht abschneiden, lohnt der ehrliche Blick auf die eigene. Welche Fehler dabei am häufigsten auftreten, haben wir in unserem Beitrag zu den häufigsten Cookie-Banner-Fehlern aufgeschrieben.

Drei Dinge, die diese Woche zählen

  1. KI-Texte gegenlesen, bevor sie online gehen. Jeder automatisch erzeugte Text bekommt eine Faktenkontrolle: Stimmen Namen, Daten, Auszeichnungen? Werden andere Personen oder Firmen korrekt dargestellt? Wie Sie KI sinnvoll und kontrolliert einsetzen, zeigen wir am Beispiel aus unserem KI-Praxistest.
  2. Einwilligung und Tracking prüfen. Testen Sie selbst: Klicken Sie auf Ihrer Seite „Ablehnen“ und schauen Sie, ob danach noch Skripte laden. Besonders das Meta-Pixel ist ein Klassiker — was ein Pixel ohne Einwilligung kosten kann, zeigen die 5.000-Euro-Urteile.
  3. Datenschutzerklärung aktuell halten. Sie muss zu den tatsächlich eingesetzten Diensten passen und mit zwei Klicks erreichbar sein. Eine Erklärung von 2021, die Tools auflistet, die Sie längst nicht mehr nutzen, ist selbst ein Angriffspunkt.

Auf Entlastung zu warten, ist keine Strategie

An der Spitze tut sich etwas: Am 25. Juni 2026 wählte der Bundestag den Freiburger Jura-Professor Moritz Hennemann mit 391 Stimmen zum neuen Bundesdatenschutzbeauftragten. Hennemann gilt als Kritiker der DSGVO; Beobachter werten die Wahl als Signal für eine mögliche Neujustierung der Datenschutzaufsicht. Kurzfristig ändert das nichts. Im Gegenteil: Einen Tag später, am 26. Juni, scheiterte in Brüssel der Vorstoß, Cookie-Banner EU-weit abzuschaffen — die Einwilligungspflicht für nicht notwendige Cookies bleibt also bestehen.

Die Regeln werden 2026 also nicht lockerer, während gleichzeitig deutlich mehr Menschen sich beschweren und Gerichte härter durchgreifen. Wer darauf wartet, dass sich das von selbst entspannt, wartet auf die falsche Sache. Realistischer ist, jetzt das eigene Haus in Ordnung zu bringen — und KI dabei als Werkzeug zu nutzen, nicht als ungeprüfte Textquelle. Einen Überblick, was sich rechtlich bereits verschoben hat, geben wir im DSGVO-Update 2026.

Bei den Projekten, die wir betreuen, gehört dieser Doppel-Check inzwischen zum Standard: einmal die Texte, einmal die Technik. Beides kostet an einem Nachmittag weniger Nerven als eine einzige Beschwerde, die ins Haus flattert.


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